
Die Tauschbörse ist kein Hilfsprojekt. Sie ist praktische Solidarität – ein Grundprinzip des SGDV e.V., das wir seit Jahren in Hochfeld leben.
Wer eine Bezahlkarte hat, verliert nicht nur Bargeld. Er oder sie verliert Handlungsfähigkeit, Selbstbestimmung, Würde. Genau das, wofür wir als Verein kämpfen: gleiche Rechte und materielle Teilhabe für alle – nicht als Versprechen, sondern als gelebte Praxis.
Die Tauschbörse ist ein solcher dritter Ort: kein Amt, keine Beratungsstelle, keine Almosen. Sondern Begegnung auf Augenhöhe, community-übergreifend, niedrigschwellig. Wir stellen kollektive Lösungen über bürokratische Sachzwänge – und verbinden solidarische Kämpfe, statt sie gegeneinander auszuspielen.
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Ihr wollt tauschen? Dann klickt auf die Karte und schaut nach Tauschbörsen in eurer Nähe:
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Weitere Infos in unserer Datenschutzerklärung
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Hier findet ihr ein Dokument, mit dem ihr den Tausch koordinieren könnt zum download:
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine Zahlungskarte, die geflüchtete Menschen in Deutschland anstelle von Bargeld erhalten. Sie schränkt ihre finanzielle Freiheit massiv ein: Barabhebungen sind oft auf 50 Euro pro Monat begrenzt, viele Zahlungen sind gesperrt – etwa Überweisungen, Online-Einkäufe oder Zahlungen außerhalb bestimmter Regionen.
Was als „Verwaltungsvereinfachung“ verkauft wird, ist in Wirklichkeit Kontrolle und Ausgrenzung: Betroffene können nicht frei entscheiden, wie sie ihr Geld ausgeben. Arztbesuche, Telefongespräche mit der Familie, Fahrkarten – all das wird zur Hürde.
Dagegen setzen wir solidarische Praxis: Unsere Tauschstellen ermöglichen es, Einkaufsgutscheine gegen Bargeld zu tauschen – unkompliziert, kostenlos und legal.
Die Bezahlkarte lässt sich nicht abschaffen – noch nicht.
Aber sie lässt sich gemeinsam aushebeln.
Das Prinzip ist einfach: Wer eine Bezahlkarte hat, kauft damit einen Supermarkt-Gutschein – zum Beispiel bei Rewe, Aldi oder dm. Diesen Gutschein bringt er oder sie zu einer unserer Tauschstellen. Dort gibt eine solidarische Person den gleichen Betrag in bar – und nimmt den Gutschein mit. Niemand verliert etwas. Aber die Betroffenen gewinnen zurück, was ihnen die Karte genommen hat: die Freiheit, selbst zu entscheiden.
Das ist kein Trick und keine Grauzone. Die Staatsanwaltschaften München und Regensburg sowie die Finanzaufsicht BaFin haben bestätigt: Diese Tauschaktionen sind legal.
Du hast eine Bezahlkarte?
Komm einfach zu einer Tauschstelle in deiner Nähe – ohne Bürokratie, ohne Formulare.
Du willst helfen?
Bring Bargeld mit, nimm einen Gutschein – fertig. Eine Stunde deiner Zeit kann für jemand anderen den Unterschied machen.
Wir sammeln gerade selbst erst die ersten Praxiserfahrungen mit den Bezahlkarten. Lasst uns unsere Erfahrungen teilen!
